DFJ

Ausbildung & Praxis

Im deutsch-französischen Kontext

Ausführliche Informationen

In diesem Bereich haben wir für Sie Informationen, Tipps und Links zu Themen von der Ausbildung über Austauschprogramme bis hin zu Stellenanzeigen im deutsch-französischen Kontext zusammengetragen. Wir bemühen uns stets alle Information auf dem neuesten Stand zu halten und freuen uns über Feedback und Anregungen.

Die „klassische juristische Ausbildung“ in Frankreich

Das französische und deutsche Ausbildungssystem zum Juristen unterscheiden sich in vielen Punkten deutlich voneinander. Während die deutsche juristische Ausbildung in der Regel ein erstes Staatsexamen mit anschließendem juristischen Vorbereitungsdienst (das Referendariat) und ein zweites Staatsexamen vorsieht, ist das französische System im Rahmen der Bolognareform auf ein mehrstufiges Bachelor- und Mastersystem umgestiegen.
In Deutschland wird generell auf das zweite Staatsexamen hingearbeitet mit dem Ziel auf den Richterdienst vorbereitet zu werden. In Frankreich ist die Ausbildung allgemein etwas flexibler und ermöglicht den Studierenden dadurch eine Anpassung an die jeweiligen persönlichen beruflichen Vorstellungen und Ziele. Da es durch diese Individualität unmöglich ist, jede einzelne Studiumsvariante darzustellen, wird im Folgenden ein grober Überblick über die „klassische juristische Ausbildung“ in Frankreich gegeben, die das Ziel des Anwaltsberufs hat. Um einige Beispiele zu nennen und die Darstellung konkreter zu gestalten, wird der Studienverlauf der Universität Burgund in Dijon als Beispiel genommen. Weitergehende Informationen zu den Studiengängen der Universität Burgund sind zu finden unter ufr-juridique-economique.u-bourgogne.fr/.

Die folgende Darstellung ist nicht abschließend, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und umfasst lediglich die Ausbildung zum Anwalt/Anwältin. Die Ausbildungen zu anderen juristischen Berufen unterscheidet sich teilweise (auch schon an der Universität) erheblich, sodass Interessierte sich diesbezüglich im Einzelfall erkundigen müssen.

Zunächst zum einfacheren Verständnis der Terminologie. In Frankreich zählt man die Studienjahre und nicht wie in Deutschland die Semesterzahl. Ein Studienjahr geht immer von September eines Jahres bis zum Juli des Folgejahres. Häufig ist in Stellenanzeigen zu lesen, dass eine „formation BAC +5“ verlangt wird. Das bedeutet einfach nur die Rechnung der Studienjahre nach Erhalt des Abiturs, hier also Abitur plus fünf Jahre Studium an einer Universität. 
Das Grundstudium ist eine „formation BAC +3“, also das Abitur plus drei Jahre. Dies entspricht einem Bachelorstudiengang (in der Regel sechs Semester) in Deutschland. In Frankreich wird die Terminologie „Bachelor“ selten bis gar nicht benutzt, stattdessen heißt das Bachelorstudium „Licence“, der juristische Bachelorabschluss „Licence de Droit“. Für die Anerkennung in anderen europäischen Ländern wird diese „Licence“ trotz der unterschiedlichen Bezeichnung, als „Bachelor“ anerkannt. Weiter ist es von grundsätzlichem Verständnis, dass jedes Studienjahr im Bachelor als eine eigene Einheit gesehen wird. Man kann immer nur das „gesamte“ Studienjahr bestehen oder nicht bestehen. Ein teilweise bestandenes Studienjahr ist grundsätzlich nicht vorgesehen, wenn also im zweiten Halbjahr die Leistungen nicht ausreichen, gilt das gesamte Studienjahr als „nicht bestanden“ (Ausnahmen in Form von Nachprüfungen sind jedoch möglich – sogenannte „session de rattrapage“). 
Im ersten Studienjahr (oder auch „première année“ oder „Licence 1“, im allgemeinen Sprachgebrauch „L1“ genannt) starten im Vergleich zu deutschen Studierendenzahlen sehr viele Franzosen in das Fach Jura. Es gibt keinen Numerus Clausus (NC), sodass jede/r Bewerber/in akzeptiert wird. Folge dieses System ist dann auf der anderen Seite, dass bereits im ersten Studienjahr ein hoher Druck auf die Studierenden ausgeübt wird um so „die Spreu vom Weizen zu trennen“. Dabei ist es nicht unüblich, das mehr als 50 % der Studierenden das Fach wechseln wollen oder müssen. 
Im L1 wird die Basis des Rechts gelehrt, in Form von „Unité d'Enseignement“ (kurz: „UE“), im deutschen System mit den Modulen im Bachelor vergleichbar. An der Universität Burgund werden beispielsweise Kurse, wie „Introduction au droit privé“, „Institutions juridictionnelles“ oder „Droit constitutionnel“ vorgesehen (ein genauer Übersichtsplan des Studienverlaufs im L1 ist hier zu finden: www.u-bourgogne-formation.fr/IMG/pdf/ff-l1-droit.pdf
Wie im deutschen Grundstudium gibt es im französischen Studium „Hauptfächer“, sogenannte „Cours magistraux“ (kurz: „CM“), vergleichbar mit den deutschen „zwischenprüfungsrelevanten Fächern“ und „Nebenfächer“, sogenannte „Compétences additionnelles“, wie beispielsweise Kurse für juristisches Englisch, Deutschkurse oder auch Seminare zum Thema „Lebenslauf und Motivationsschreiben erstellen“. 
Zu den jeweiligen CM müssen begleitende Arbeitsgemeinschaften, die „Travaux dirigés“ (kurz: „TD“) belegt werden. Im TD wird inhaltlich der Stoff des dazugehörigen CM wiederholt und erklärt. Die TDs sind im Vergleich zu der deutschen AG sehr viel strenger geregelt. Es gibt eine Anwesenheitspflicht und Hausaufgaben. Die Hausaufgaben werden von vielen Dozenten/innen jede Woche eingesammelt und bewertet. Diese Note geht in das Modul des CM am Ende des Halbjahres ein. In einigen TDs werden auch Klausuren geschrieben, die dann ebenfalls in die Modulnote eingehen. 
In Frankreich ist der Lehrstil an der Universität wie Frontalunterricht in der Schule. Allgemein ist das System sehr verschult und das nicht erst seit der Bolognareform Die Professoren halten häufig eine im wahren Sinne des Wortes „Vorlesung“. Sie lesen ihr Skript vor! Da diese Unterlagen in den meisten Fällen nicht auf den universitären Plattformen zur Verfügung gestellt werden, schreiben alle Studierende wie Roboter jedes Wort des Professors/Professorin wortwörtlich mit. Die meisten Studierenden benutzen dafür den Laptop, sodass in den Vorlesungen außer der Stimme des Professors/der Professorin nur das Tippen der Tastaturen zu hören ist. In den Klausuren wird auch nur dieser behandelte Stoff abgefragt. Fragestellungen, die über das hinaus gehen, was im CM oder im TD bearbeitet wurden, gibt es nicht. 
Am Ende eines jeden Halbjahres werden schriftliche Klausuren in den CM geschrieben und je nach Dozent/in eine mündliche oder schriftliche Prüfung in den Nebenfächern. 
Die Notengebung im juristischen Bereich ist genauso willkürlich wie in Deutschland. Anders ist lediglich, dass es einen Wert von 20 Punkten gibt, mit 10 Punkten hat man die „moyenne“, also bestanden. Im juristischen Bereich ist es äußert selten, gerade im L1 über die 14 Punkte zu kommen. Eigentlich gilt es „nur zu bestehen“. Ein „Vollbefriedigend“ gibt es nicht und die 20 Punkte sind in Wirklichkeit genauso wenig zu erreichen, wie die 18 Punkte im deutschen System.

 

Das zweite und dritte Studienjahr, das L2 und L3, unterscheiden sich nicht im Wesentlichen vom L1. Hervorzuheben ist lediglich, dass im L2 und L3 die CM aus mehreren Angeboten gewählt werden können. So können die Studierenden schon einen ersten „Schwerpunkt“ ihres Studiums wählen. Zum Beispiel können sich Studierende entscheiden, dass sie einen Master im Zivilrecht nach dem Bachelor machen wollen. Dafür können sie solche Fächer wählen, die ausschließlich das Zivilrecht behandeln (Prozessrecht, Vertragsrecht, etc.). Vorlesungen beispielsweise im Strafrecht werden dann nicht mehr gehört bzw. können nur in den Nebenfächern gewählt werden. So können im französischen System schon schnell Interessenschwerpunkte gesetzt werden, wohingegen im deutschen Recht alle Rechtsbereiche gleichzeitig gelehrt werden. Die Übersicht der Studieninhalte für die L2 ist hier zu finden: www.u-bourgogne-formation.fr/IMG/pdf/ff-licence2-droit.pdf; für die L3 hier: www.u-bourgogne-formation.fr/IMG/pdf/ff-l3-droit.pdf

Mit dem Bestehen des L3-Jahres hat man den Bachelor, bzw. die Licence de Droit erworben und darf sich für das Aufbaustudium bewerben. 

Das Aufbaustudium, bzw. der Master, wird in zwei Studienjahre unterteilt. Den Master 1, sprich das erste Studienjahr im Master (kurz: M1) und den Master 2, das zweite Studienjahr des Masters (kurz: M2). Hierbei ist hervorzuheben, dass man anders als im Bachelor mit jedem Studienjahr einen eigenständigen Abschluss erwirbt. Die sogenannte Maîtrise en droit (der Master 1-Abschluss) hat eine eigenständige Bedeutung und kann bei Stellenbeschreibungen ausreichen, die eine „formation BAC +4“ (Abitur plus vier Jahre Studium) verlangen. Es gibt eine Vielzahl an verschiedenen Masterstudiengängen mit verschiedenen Schwerpunkten. An der Universität Burgund gibt es beispielsweise den Master Juriste franco-allemand, der im integrierten Programm mit der Universität Mainz studiert wird. Eine Übersicht der Masterangebote an der Universität Burgund gibt es hier zu finden: ufr-juridique-economique.u-bourgogne.fr/formation-initiale/master.html

 

Die Masterstudienjahre unterscheiden sich vom Aufbau nicht grundlegend vom Aufbau im Bachelor. Es können je nach Schwerpunkt Hausarbeiten, verpflichtende Praktika oder Wochenendseminare hinzukommen. Die Notenskala, ebenso der Vorlesungsstil oder die Anwesenheitspflicht in den TDs bleibt unverändert. Nach dem bestandenen M1 ist jedoch eine formelle Bewerbung für das M2 notwendig, da der M1 einen eigenen Abschluss darstellt. Nach dem M2 erwirbt man dann den Abschluss „formation BAC +5“. 

In Frankreich ist anders als in Deutschland bei eigentlich allen berufsbildenden Ausbildungen (außer beim Zugang zur Universität bei Jura) eine Aufnahmeprüfung, sogenannter „concours“ zu absolvieren. Diese concours sind bei allen französischen Studierenden gefürchtet. Daher werden von den Universitäten sogenannte „Cours préparatoires“ angeboten, die helfen sollen sich auf diese Prüfungen vorzubereiten. Sie sind vergleichbar mit den deutschen Repetitorien, nur dass sie in Frankreich kein Geld kosten. Wie in Deutschland sind die Cours préparatoires nicht verpflichtend, werden aber von der Mehrheit der Studierenden als absolut unumgänglich zum Bestehen des concours wahrgenommen. 
Anders als in Deutschland ist die allgemeine juristische Ausbildung in Frankreich nicht auf den Erwerb eines Abschlusses ausgelegt, mit dem man alle juristischen Berufe ergreifen kann (den sogenannten „Volljuristen“). Nach dem Abschluss müssen sich die Absolventen/innen entscheiden welchen juristischen Beruf sie ergreifen möchten. 
Dabei entscheiden sich die Meisten für den Anwaltsberuf. Für die jeweiligen juristischen Berufe gibt es frankreichweit verschiedene Schulen, die dann die Ausbildung zum Anwalt, Richter, Staatsanwalt oder Notar übernehmen. Es besteht keine Verpflichtung den concours für diese Schulen zu absolvieren. Mit Erwerb des M2 kann man als „Juriste d'entreprise“, also Unternehmensjurist arbeiten. Anders als in Deutschland, wo dieser Berufszweig eine eher geringe Bedeutung hat, sind in Frankreich Unternehmensjuristen sehr gefragt auf dem freien Markt, insbesondere bei Banken, Wirtschaftsprüfungsunternehmen oder großen internationalen Konzernen. 
Um Anwalt zu werden zu können, muss das „certificat d'aptitude à la profession d'avocat“ (kurz: „CAPA“) erworben werden, vergleichbar mit der Anwaltszulassung in Deutschland. Die Ausbildung findet in einer Anwaltsschule („École d'avocats“ - kurz: „EDA“) statt. In Frankreich gibt es für verschiedene Regionen jeweils eigene EDAs. Ein Überblick über die einzelnen EDAs sind hier zu finden: cnb.avocat.fr/Liste-et-coordonnees-des-ecoles-d-avocats-EDA_a285.html
Für den Zugang zu einer Anwaltsschule muss der concours in einem „centre régional de formation professionnelle d'avocats“ (kurz: „CRFPA“) bestanden werden. Zugangsvoraussetzung für die CRFPA ist lediglich der M1 Abschluss, in der Realität haben aber fast alle Bewerber/innen einen M2 Abschluss. 
Die Ausbildung an der EDA ist dem deutschen Referendariat ähnlich. Innerhalb von 18 Monaten absolviert man drei Stationen. In den ersten sechs Monaten wird an dem jeweiligen Gericht eine allgemeine Ausbildung durchgeführt um theoretische Kenntnisse über den Anwaltsberuf zu erwerben. Danach findet eine sechsmonatige Ausbildung statt (das sogenannte „projet pédagogique individuel – kurz: „PPI“), in der selbstständig der Arbeitsbereich und die -branche ausgewählt werden kann. Viele wählen den Bankensektor oder die juristischen Abteilungen von Großkonzernen. Im letzten Schritt muss ein bezahltes Praktikum in einer Anwaltskanzlei absolviert werden (sogenanntes „stage final“). Die Ausbildung endet mit einer Prüfung zur Erlangung des CAPA. Mit der Ablegung des Eids (sogenanntes „prestation du serment“) vor dem Landgericht darf man sich ab diesem Zeitpunkt „Avocat à la Cour d'Appel“ nennen.

 

Aufbau der juritischen Ausbildung

Austauschprogramme der Universitäten

Studenten können sich über ein juristisches Auslandsstudium in Frankreich vorrangig bei den Auslandsbeauftragten ihrer Heimatfakultäten sowie den Akademischen Auslandsämter ihrer Heimatuniversitäten informieren.

Liste der Austauschprogramme der Universitäten

Sofern Ihre Universität noch nicht vertreten ist oder sich wesentliche Änderungen ergeben haben, bitten wir Sie, uns dies an unser Sekretariat mitzuteilen.

Bayreuth
www.jura.uni-bayreuth.de
mit Angers, Bordeaux (Montesquieu), Perpignan, Lille 2 und Paris 1 (Panthéon-Sorbonne)

Berlin (Humboldt)
www.rewi.hu-berlin.de
mit Bordeaux (Montesquieu), Lyon 3, Paris 1 (Panthéon-Sorbonne), Paris 2 (Panthéon-Assas), Strasbourg
Deutsch-Französischer Studiengang (BerMüPa)

Berlin (FU)
www.jura.fu-berlin.de
mit Grenoble, Lyon 3, Paris: École Normale Supérieure, Paris (ENS), Strasbourg

Bielefeld
www.jura.uni-bielefeld.de
mit Metz, Paris 10 (Paris-Ouest Nanterre La Défense), Strasbourg
ERASMUS + französischer Abschluss in Metz

Bochum
www.jura.ruhr-uni-bochum.de
mit Cergy-Pontoise, Orléans, Paris 10 (Paris-Ouest Nanterre La Défense), Tours
Integrierter Dt.-Frz.Bachelorstudiengang Bochum - Tours

Bonn
www.jura.uni-bonn.de
mit Caen, Clermont-Ferrand, Lyon 2, Paris 11 (Paris-Sud), Paris (IEP), Strasbourg und Toulouse 1

Dresden
tu-dresden.de/gsw/jura
mit Besançon, Paris 10 (Paris-Ouest Nanterre La Défense), Strasbourg

Düsseldorf
www.jura.hhu.de/
mit Avignon, Cergy Pontoise, Nantes, Paris 10 (Paris-Ouest Nanterre La Défense)
Integrierter dt.-frz. Studienkurs Düsseldorf - Cergy Pontoise

Erlangen
www.dt-frz-recht-erlangen.de
mit Rennes 
Integriertes Studienprogramm dt.-frz. Erlangen - Rennes

Freiburg
www.jura.uni-freiburg.de
mit Montpellier und Strasbourg
www.jura.uni-freiburg.de/de/zusatzprogramme/doppelmaster-deutsch-franzoesisches-recht/profil
mit der Université de Strasbourg: Deutsch-Französischer Doppelmaster

Hamburg
www.jura.uni-hamburg.de
mit Bordeaux (Montesquieu), Lyon 3, Marseille, Paris 1 (Panthéon-Sorbonne), 
Paris 10 (Paris-Ouest Nanterre La Défense), Paris 11 (Paris-Sud), Strasbourg

Heidelberg
www.jura.uni-heidelberg.de
mit Lille, Montpellier, Nancy, Paris 1 (Panthéon-Sorbonne), Strasbourg, Toulouse 1
Gemeinsames Seminar der Jur. Fakultäten Heidelberg - Montpellier

Kiel
www.jura.uni-kiel.de
mit Brest, Lyon 3, Strasbourg

Köln
www.jura.uni-koeln.de
Mit Clermont-Ferrand, Nancy, Paris 1 (Panthéon-Sorbonne), Reims
Dt.-Frz. Studiengänge Rechtswissenschaften Köln - Paris 1 

Leipzig
www.jura.uni-leipzig.de/
mit Cergy Pontoise, Rouen 

Mainz
www.jura.uni-mainz.de
mit Chambéry, Clermont-Ferrand, Dijon, Nantes, Paris 10 (Paris-Ouest Nanterre La Défense), Paris 12 (Paris-Est Créteil)
Integrierter dt.-frz. Studiengang Mainz - Dijon / Nantes / Paris-Est Créteil

Mannheim
www.jura.uni-mannheim.de
mit Amiens, Angers, Lyon 3, Nancy, Paris (IEP), Paris 10 (Paris-Ouest Nanterre La Défense), Toulouse 1

Marburg
www.uni-marburg.de/fb01
mit Lille 2, Paris 11 (Paris-Sud), Poitiers

München
www.jura.uni-muenchen.de
mit Bordeaux (Montesquieu), Lyon 3, Marseille, Paris 2 (Panthéon-Assas)
Integrierter dt.-frz. Studiengang München - Paris 2

Münster
www.jura.uni-muenster.de
mit Bordeaux (Montesquieu), Lyon 3, Paris 2 (Panthéon-Assas), Paris 5 (Paris-Descartes), Paris 10 (Paris-Ouest Nanterre La Défense), Poitiers, Reims, Strasbourg

Oldenburg
www.uni-oldenburg.de/rechtswissenschaften
mit Le Havre 

Osnabrück
www.jura.uni-osnabrueck.de
mit Paris 12 (Paris-Est Créteil), Strasbourg

Passau
www.uni-potsdam.de/jura.html
mit Angers, Le Mans, Nantes, Paris 10 (Paris-Ouest Nanterre La Défense), Rennes,
Toulouse 1, Tours 
Doppelabschluss mit der Université Toulouse 1 Capitole

Potsdam
www.uni-potsdam.de/jura.html
mit Montpellier, Paris 10 (Paris-Ouest Nanterre La Défense)
Dt.-Frz. Studiengang Potsdam - Paris 10

Saarbrücken
www.uni-saarland.de/fakultaet/r/start.html
mit Metz, Paris 2 (Panthéon-Assas), Strasbourg
Licence de droit | Zertifikat Studien des dt. und frz. Rechts

Trier
www.uni-trier.de
mit Amiens, Bordeaux (Montesquieu), Lyon 2, Lyon (UCLy), Metz, Nancy, Nice, Orléans, Paris 10 (Paris-Ouest Nanterre La Défense)

Tübingen
www.jura.uni-tuebingen.de
mit Aix-Marseille 
TübEx-Programm (Master I/II) 

Würzburg
www.jura.uni-wuerzburg.de/startseite
mit Caen, Dijon, Lyon 2, Paris 2 (Panthéon-Assas), Poitiers 

Informationen erhalten Sie ebenfalls von

Vermittlung anhand Mitgliederverzeichnis

Eine sinnvolle Ergänzung zu einem Auslandsstudium ist ein Praktikum oder Wahlstage im Ausland. Wir vermitteln Praktika und Wahlstationen in Deutschland und Frankreich über unser gemeinsames Mitgliederverzeichnis. Interessenten können sich – direkt –  bei den Mitgliedern bewerben, die dort unter Angabe ihrer Arbeitsschwerpunkte ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Aufnahme von Studenten, Referendaren und Avocats Stagiaires anzeigen.

Unsere Mitglieder, die Austauschbeauftragten der Universitäten in Frankreich und Deutschland sowie die regionalen Anwalts- und Notarschulen in Frankreich erhalten das Verzeichnis kostenlos. Es können sich auch Interessenten im eigenen Land bewerben, z.B. Deutsche für ein Praktikum in Deutschland. Auszubildende Juristen können dabei praktische Erfahrung sammeln und Anwaltskanzleien, Unternehmen etc. zwanglos potentielle neue Mitarbeiter kennen lernen.

Stipendien für Praktika

Interessierte Mitglieder (Studierende ab dem 3. Semester) bis einschließlich 30 Jahre können über unser Sekretariat ein Stipendium für ein unbezahltes "Praktikum im jeweiligen Partnerland" beantragen. Antragsteller müssen mindestens ein Jahr schon Mitglied der DFJ sein oder aber an einer Tagung der DFJ/AJFA teilgenommen haben. Stipendien werden im Rahmen unserer Finanzmittel vergeben. 

Bei einem Jurastudium an einer deutschen Universität muss das Praktikum in Frankreich stattfinden (und vice versa). Wer im Rahmen eines inländischen Staatsexamensstudiums ein Auslandsjahr in Frankreich absolviert (z.B. über Erasmus) und in diesem Zusammenhang ein Praktikum in Frankreich anhängt, kann ebenfalls ein Stipendium beantragen.

Der Antrag sollte spätestens einen Monat vor Praktikumsantritt eingegangen sein und folgende Unterlagen beinhalten: 

  • ein formloses Motivationsschreiben,
  • einen Lebenslauf,
  • die Praktikumsbestätigung mit Angabe der Dauer des Praktikums und ob dieses bezahlt wird,
  • einen Auszug aus der Studienordnung über den Pflichtcharakter des Praktikums,
  • die Bankverbindung.

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung als pdf per E-Mail ein, adressiert an:
Prof. Dr. Marc--Philippe Weller (Präsident der DFJ) und Jutta Leither (DFJ-Sekretariat)
E-Mail: jleith@uni-mainz.de

Die Antragstellerinnen und Antragsteller sollten

  • nicht älter als 30 Jahre sein,
  • ihren Wohnsitz in Deutschland bzw. Frankreich haben,
  • über gute Französisch- bzw. entsprechende Deutschkenntnisse verfügen,
  • darauf achten, dass eine adäquate Versicherung (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) während des Praktikums besteht.

Wenn die Bewerbung allen Kriterien entspricht, kann

  • ein Stipendium in Höhe von 300 €  für ein Praktikum mit einer Dauer von mindestens einem Monat und höchstens 3 Monaten
  • sowie eine zusätzliche Fahrtkostenpauschale

gewährt werden. Der Höchstfördersatz ist auf 400 € begrenzt.

 

Für Rechtsreferendare

Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen vermittelt Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare aus allen Bundesländern einen Ausbildungsplatz bei einer französischen Rechtsanwältin/einem französischen Rechtsanwalt (vornehmlich in Paris) oder Gericht (Tribunal de Grand Instance in der Provinz). Anfang März und Anfang November findet ein einwöchiges Vorbereitungsseminar zur Einführung in das frz. Rechtswesen und die frz. Terminologie in Paris statt. Zudem gibt es wöchentliche Kolloquien in Paris. Die Bewerbung mit Angabe der gewünschten Ausbildungsstelle (Rechtsanwalt oder Gericht) ist "auf dem Dienstweg" einzureichen. In ihr sind gute frz. Sprachkenntnis durch ein Sprachzeugnis, z.B. vom Institut Français, nachzuweisen.

Informationen (Merkblatt, etc.) sind erhältlich unter www.rechtsreferendare-frankreich.nrw.de

Die DFJ vergibt nach Richtlinien des DFJW für Teilnehmer bis 30 Jahre Zuschüsse für Vorseminare mit Tagungen sowie Stipendien für Praktika im Partnerland. Zudem fördern wir einen DFH Exzellenzpreis für Rechtswissenschaften und die Veröffentlichung von Dissertationen in der DFJ-Schriftenreihe.

Zuschüsse für Vorseminar mit Tagung

Der Teilnahmebeitrag für die Vorseminare mit Tagung für auszubildende und junge Juristen ist durch die DFJ stark bezuschußt. Zudem gewähren wir Zuschüsse für die Anreise. Die Ausschreibung erfolgt mit den Einladungen zu den Veranstaltungen, die an unsere Mitglieder und die Partnerschaftsbeauftragten gesandt werden. Ferner benachrichtigen wir die Presse. Sofern mehr Bewerber einen Zuschuss beantragen als wir vergeben können, werden wir, um eine gemischte Gruppe zu erhalten, folgende Kriterien wohlwollend berücksichtigen: derzeitiger Aufenthalt im Partnerland, absolvierte und geplante Aufenthalte, Reihenfolge der Anmeldung, geographische Verteilung, Teilnahme an früheren Veranstaltungen sowie Mitgliedschaft in der DFJ bzw. AJFA. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Entfernung der Anreise. Beispiele enthält das jeweilige Anmeldeformular.

Voraussetzungen sind
  • Alter bis zu 30 Jahren
  • deutsche und/oder französische Staatsangehörigkeit
  • fünf Übernachtungen vor Ort
  • etwa paritätische Anzahl von frz. und dt. Stipendiaten (insgesamt bis zu 50)
  • bei der Möglichkeit von Fahrtgemeinschaften kann der Zuschuss gekürzt werden
Weitere Zuschüsse und Stipendien

Informationen zu weiteren Zuschüssen und Stipendien finden sich jeweils unter Praktikum und Wahlstation, DFH Exzellenzpreis und DFJ-Schriftenreihe für die Veröffentlichung einer Dissertation.

 

DFH Exzellenzpreis für Rechtswissenschaften

Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) vergibt einen von der DFJ geförderten Exzellenzpreis für Rechtswissenschaften im Rahmen ihrer jährlichen Preisverleihung. Die Exzellenzpreise sollen Absolventen von DFH-geförderten integrierten Studiengängen auszeichnen, die ihre fachliche und interkulturelle Exzellenz durch hervorragende Studienabschlüsse (Bachelor, Master usw.) oder durch besondere Verdienste unter Beweis gestellt haben. Der Exzellenzpreis ist mit einem Preisgeld von EUR 1.500 verbunden. Bewerben können sich Kandidaten, die in einem integrierten Studiengang in Frankreich und Deutschland studiert sowie im Jahr vor der Ausschreibung einen Abschluß gemacht haben. Die Verleihung der Preise erfolgt in einer Feierstunde abwechselnd in der Französischen Botschaft in Berlin oder in der Deutschen Botschaft in Paris. Nähere Informationen finden sich auf der DFH-Webseite unter www.dfh-ufa.org.

Exzellenzpreis für Rechtswissenschaften 2024

Den Preis 2024 überreichte der Vizepräsident Herr Dr. Heiner Baab an Luise Althoff sowie  Juliana Talg, beide aus München, Zoé Benon aus Leipzig (Paris Nanterre) und Sandra Thiesen aus Mainz im Rahmen einer Feier im Palais Beauharnais in Paris bei Anwesenheit des deutschen Botschafters Herrn Stephan Steinlein, die von dem Vizepräsidenten der DFH, Herrn Prof. Dr. Philippe Gréciano, moderiert wurde. Die Preisträger haben sich durch sehr gute Noten und Engagement ausgezeichnet. #

Exzellenzpreis für Luise Althoff aus München
Exzellenzpreis für Luise Althoff aus München
Exzellenzpreis für Juliana Talg aus München
Exzellenzpreis für Juliana Talg aus München
Exzellenzpreis für Zoé Benon aus Leipzig
Exzellenzpreis für Zoé Benon aus Leipzig
Exzellenzpreis für Sandra Thiesen aus Mainz
Exzellenzpreis für Sandra Thiesen aus Mainz

Den Preis 2023 überreichte der Vizepräsident Herr Dr. Heiner Baab an Vincent Voerster aus München und Nora Hertz aus Berlin/Freiburg, im Rahmen der Preisverleihung in der Französischen Botschaft in Berlin bei Anwesenheit des französischen Botschafters, Herrn Francois Delattre, die vom Präsidenten der DFH, Herrn Prof. Dr. Philippe Gréciano, moderiert wurde. Die Preisträger haben sich durch sehr gute Noten und Engagement ausgezeichnet. 

Den Preis 2022 überreichte der Vizepräsident Herr Dr. Heiner Baab an Philipp Vollrath aus München, Anna Hoberg aus Mainz, Pierre Chevenez und Marion Le Calvé, beide aus Paris, im Rahmen einer Online-Feier bei Anwesenheit des deutschen Botschafters Herrn Dr. Hans-Dieter Lucas, die von dem Präsidenten der DFH, Herrn Prof. Dr. Philippe Gréciano, moderiert wurde. Die Preisträger haben sich durch sehr gute Noten und Engagement ausgezeichnet. 

Die Teilnehmer der Online-Verleihung

Den Preis 2021 überreichte der Vizepräsident Herr Dr. Heiner Baab an Philipp Reiser aus München, Sophie-Charlotte Luise Lemmer aus Berlin, Axelle Rupert und Mailis Pachebat beide aus Paris im Rahmen einer Online-Feier bei Anwesenheit der französischen Botschafterin Frau Anne-Marie Descôtes, die von dem Präsidenten der DFH, Herrn Prof. Dr. Oliver Mentz, moderiert wurde. Die Preisträger haben sich durch sehr gute Noten und Engagement ausgezeichnet.

 

Die Teilnehmer der Online-Verleihung

 

Den Preis 2020 überreichte der Vizepräsident Herr Dr. Heiner Baab an Frau Anne Bachmann aus Paris und Herr Rudolf Herrmann an Herrn Luke Dimitrios Spieker aus Berlin im Rahmen einer Feier bei Anwesenheit des deutschen Botschafters Herrn Nikolaus Meyer-Landrut im Palais Beauharnais in Paris, die von dem Präsidenten der DFH, Herrn Prof. Dr. Oliver Mentz, moderiert wurde. Die Preisträger haben sich durch sehr gute Noten und Engagement ausgezeichnet.

Überreichung des Exzellenzpreises für Rechtswissenschaften 2018

Den Preis 2019 überreichte der 2. Vorsitzende Herr Dr. Heiner Baab an Frau Ann-Kristin Mayrhofer aus München und Herr Rudolf Herrmann an Herrn Björn Schümann aus Saarbrücken im Rahmen einer Feier bei Anwesenheit der französischen Botschafterin Anne-Marie Descôtes in der Französischen Botschaft in Berlin, die von dem Präsidenten der DFH, Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. David Capitant und dem Vizepräsidenten Herrn Prof. Dr. Oliver Mentz moderiert wurde. Die Preisträger haben sich durch sehr gute Noten und sportliche Leistungen ausgezeichnet.

Überreichung des Exzellenzpreises für Rechtswissenschaften 2018

Den Preis 2018 überreichte der 2. Vorsitzende Herr Dr. Heiner Baab an Herrn Louis Rolfes aus Berlin und der Schatzmeister Herr Rudolf Herrmann an Frau Christine Toman aus Berlin im Rahmen einer Feier im Palais Beauharnais, der Residenz des deutschen Botschafters in Paris, die von dem Präsidenten der DFH, Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. David Capitant moderiert wurde. Die Preisträger haben sich durch sehr gute Noten und soziales Engagement ausgezeichnet.

Überreichung des Exzellenzpreises für Rechtswissenschaften 2017

Den Preis 2017 überreichte der 2. Vorsitzende Herr Dr. Heiner Baab an Frau Veronika Kufner aus München im Rahmen einer Feier in der Französischen Botschaft in Berlin, die von der Präsidentin der DFH, Frau Prof. Dr. Patricia Oster-Stierle moderiert wurde.

 

 

 

DFJ-Schriftenreihe

DFJ Schriftenreihe Die DFJ bietet die Möglichkeit, Dissertation zu deutsch-französischen Rechtsthemen in der DFJ-Schriftenreihe im Nomos Verlag zu veröffentlichen. Aufgenommen werden können hervorragende Arbeiten, die mindestens mit der Note magna cum laude bewertet wurden.
Die Kosten für den Autor betragen ca. 11 Euro zzgl. MWSt pro Seite. Die DFJ kann einen Zuschuss für die Veröffentlichung gewähren.
Die Arbeiten werden in unserer Webseite aufgeführt und sollen vom Autor im Rahmen der nächsten jährlichen Tagung vorgestellt werden.
 
 

DFJ-Schriftenreihe, Band 1:

Die Umsetzung der EG-Richtlinie zur Produkthaftpflicht in der Bundesrepublik Deutschland
von Ingeborg Schwenzer

 

DFJ-Schriftenreihe, Band 2:

Zur Reform der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland
von Peter Rieß

 

DFJ-Schriftenreihe, Band 3:

Der Code Civil in Baden
von Norbert J. Gross

 

DFJ-Schriftenreihe, Band 4:

Gerichtlicher Grundrechtsschutz in Frankreich
von RA Dr. Lukas Stelten

 

DFJ-Schriftenreihe, Band 5:

Die Auswirkungen des référé-expertise auf deutsche Zivilgerichtsverfahren - Die Brüssel-Ia-VO auf dem Prüfstand
von Christiane Lenz

 

DFJ-Schriftenreihe, Band 6:

Entgrenzte Tätigkeit und ständige Erreichbarkeit im Mobile Office
von Philipp Wollert

 

DFJ-Schriftenreihe, Band 7:

Erfolgsbedingungen innovativer Beteiligungsverfahren in modernen Demokratien
von Sina Maria Kemper

 

DFJ-Schriftenreihe, Band 8:

Reform des fehlgeschlagenen Versuchs
von Michelle Weber

 

DFJ-Schriftenreihe, Band 9:

Das Schadensersatzrecht der §§ 249 ff. BGB im Lichte der französischrechtlichen responsabilité civile
von Stephan Pache

 

DFJ-Schriftenreihe, Band 10:

Zivilprozessuale Klärung von Grundsatzfragen im deutschen und französischen Recht
von Sophia Weber

 

DFJ-Schriftenreihe, Band 11:

Infrastrukturregulierung in Frankreich und Deutschland
von Christian Busmann

 

DFJ-Schriftenreihe, Band 12:

Die Zugangsverweigerung zu Daten als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
von Anna-Jacqueline Limprecht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sofern Sie Ihre Erfahrung über ein Auslandsstudium, Praktikum oder Wahlstation in Frankreich mit anderen Interessierten teilen möchten, nehmen wir gerne Ihren Erfahrungsbericht in unsere Sammlung auf. Dazu hier unverbindliche Aufbauhinweise.

 

Frankreich 

Aix-en-Provence

Colmar

Dijon

Lyon

Nantes

Paris

St. Avertin

Saint-Denis (La Réunion)

Strasbourg

Toulouse

 

Deutschland

Berlin

Hamburg

Mainz

I. Richtlinie 98/5/EG zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde

Die Richtlinie 98/5/EG für Rechtsanwälte vom 16.2.1998 (ABl. 1998 Nr. L 77/36 oder Satorius II 182) erlaubt die vorübergehende Betätigung oder dauerhafte Niederlassung eines zugelassenen Rechtsanwalts aus einem Mitgliedstaat der EG in einem anderen Mitgliedstaat unter der Berufsbezeichnung des Herkunftstaats (z.B. "Rechtsanwalt" in Frankreich oder "Avocat" in Deutschland). Der Anwalt muss Mitglied der Anwaltskammer im Aufnahmestaat werden und unterliegt neben dem Standesrecht seines Herkunftstaats auch demjenigen des Aufnahmestaates. Nach "dreijähriger effektiver und regelmäßiger Tätigkeit im Aufnahmestaat im Recht dieses Mitgliedstaats", kann dem Anwalt auf Antrag das Führen der Berufsbezeichnung des Aufnahmestaates erlaubt werden. Dabei wird der Nachweis zu führen sein, dass er über drei Jahre regelmäßig Fälle im Recht des Aufnahmestaates behandelt hat. Will der Anwalt die Berufsbezeichnung des Aufnahmestaates davor erlangen, bleibt ihm die Eignungsprüfung, die eine Anwaltstätigkeit von drei Jahren im Herkunftsland voraussetzt.

Diese Richtlinie wurde mit dem "Gesetz zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Berufsrechts der Rechtsanwälte" vom 9.3.2000, BGBl. 2000 I 182 ff in Deutschland umgesetzt. Allerdings sollte sich jeder Interessent fragen, welche Chancen er in einem Land haben wird, dessen Rechtkenntnisse er nicht durch eine juristische Vollausbildung erworben hat. Die Eignungsprüpfung wird vermutlich auch künftig als Gütesiegel angesehen bleiben.

II. Zulassung als ausländischer Rechtsanwalt in Frankreich

Die Zulassung als ausländischer Rechtsanwalt in Frankreich kann man auf zwei Wegen erreichen: reguläre Anwaltsausbildung oder Dispens mit ev. Eignungsprüfung.

Reguläre Anwaltsausbildung

Voraussetzung für die Anwaltsausbildung in Frankreich ist der Erwerb einer Licence, Maîtrise, eines DEA oder DESS sowie das Bestehen einer Aufnahmeprüfung (sog. CAPA - certificat d'aptitude à la profession d'avocat) an einem "Centre Régional de Formation Professionelle d'Avocats" (CRFPA). Nach einjähriger praktischer und theoretischer Ausbildung muss der Kandidat eine Kanzlei für ein zweijähriges Praktikum als "Avocat stagiaire" finden. Die schwierige Hürde besteht in der Aufnahmeprüfung und weniger in den ausbildungsbegleitenden Prüfungen.

Dispens mit ev. Eigungsprüfung

Rechtsanwälte mit einem Studium überwiegend im Bereich der EG und dreijähriger Berufspraxis können beim Conseil National des Barreaux (CNB) einen Antrag auf Dispens stellen. Der CBN kann die Zulassung unmittelbar erlauben oder von einer individuell auf den Bewerber abgestimmten Eignungsprüfung abhängig machen, die von einem CRFPA durchgeführt wird. Der Bewerber muss letztlich seine Zulassung bei der zuständigen Anwaltskammer ("Barreau") des Niederlassungsortes beantragen.

Conseil National des Barreux
67, rue du Rocher
F-75008 Paris
Tel.: +33 (0)1-42937215

 

III. Zulassung als ausländischer Rechtsanwalt in Deutschland

Ausländische Rechtsanwälte haben zwei Möglichkeiten, sich in Deutschland niederzulassen: als "Rechtsbeistand" oder "Rechtsanwalt".

Rechtsbeistand

Die meisten Vertreter ausländischer Kanzleien in Frankfurt a.M. sind als Rechtsbeistände zugelasssen. Der Rechtsbeistand ist im Rechtsberatungsgesetz geregelt. Die Zulassung erfolgt für einen Landgerichtsbezirk nach erfolgter Prüfung in den beabsichtigten Beratungsgebieten, zB. deutsches Kaufrecht, Gesellschaftsrecht oder ausländisches (französisches) Zivilrecht. Der Antrag auf Zulassung ist an das beabsichtigte Landgericht zu stellen, das ggf. unter Heranziehung von Professoren der nächsten Universität die Rechtskundeprüfung mit einem schriftlichen und mündlichen Teil abnehmen wird. Will der ausländische Anwalt in seinem Heimatrecht beraten, dann wird er dafür in seinem Heimatrecht geprüft (!). Rechtsbeistände dürfen nur außergerichtlich beraten, nicht jedoch vor Gericht erscheinen. Sie können Mitglied der zuständigen Rechtsanwaltskammer werden

Rechtsanwalt

Voraussetzung für die Anwaltszulassung durch Eignungsprüfung ist, dass der Bewerber die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder des EWR besitzt und eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, die zum unmittelbaren Zugang zum Beruf des Rechtsanwalts berechtigt. Der ausländische Abschluss muss dem deutschen Assessorexamen (2. jur. Staatsexamen) vergleichbar sein. Fand die Ausbildung nicht überwiegend in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR statt, berechtigt zur Ablegung der Prüfung nur, wenn der Bewerber den Beruf des Rechtsanwalts tatsächlich und rechtmäßig mindestens drei Jahre ausgeübt hat und dies von dem Mitgliedstaat bescheinigt wird, der die Ausbildung anerkannt hat. Ein in Deutschland erworbener LL.M. berechtigt nicht zur Ablegung der Prüfung, ist aber sicherlich hilfreich.

Maßgebend sind das o.g. Gesetz, BGBl 2000 I 182 ff und die Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, BGBl 1990 I 2881 ff, geändert BGBl. 2000 I 191 und 2003 BGBl. 2003 I 2076.

Neu 2011 / 2012: Der Bundestag hat am 29.09.2011 das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BT - Drucksache 17/6260 vom 22.06.2011) verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus. Das Gesetz erweitert den Kreis derjenigen Personen, die zur Eignungsprüfung als Rechtsanwalt zuzulassen sind. Künftig kann der Antragsteller auch Staatsangehöriger eines "Drittstaates" außerhalb der EU / EWR sein

Informationsbroschüren und Lehrgänge für die Eignungsprüfung ausländischer Rechtsanwälte zur Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland geben folgende Organisationen:

 

Aktuelle Stellenausschreibungen

Jobportale

 

 

 

 

 

Literatur

Folgende Bücher bieten einen Einblick in das Nachbarland:

  • Einführung in das französische Recht
    Neumann, Sybille / Berg, Oliver
    Baden Baden 2020
  • Einführung in das französische Recht
    Sonnenberger, Hans Jürgen / Autexier, Christian
    4. Auflage, Frankfurt a.M. 2012.
  • Die Reform des französischen Schuldvertragsrechts (Teil 1)
    Sonnenberger Hans-Jürgen, ZEuP 2017, S. 6 - 67.
  • Die causa-Lehre in der französischen und argentinischen Privatrechtsreform
    Casas Manuel, ZEuP 2017, S. 68 - 101.
  • Introduction à la langue juridique française
    Schmidt-König, Christine
    3. Auflage, Baden-Baden 2011
  • Introduction au droit français
    Guimezanes, Nicole
    2. Auflage, Baden-Baden 1999
  • Fremde Freunde - Deutsche und Franzosen vor dem 21. Jahrhundert
    Picht, Robert (Hg. DFI)
    München 1997
     

  • Droit international privé allemand et européen du patrimoine -
    Guide pour la pratique notariale franco-allemande

    Hlawon, Martin
    Editions juridiques franco-allemandes, collection BIJUS, 2018
  • Le droit allemand
    Witz, Claude
    3e édition (Dalloz), 2018
  • Staatsrecht I / Droit constitutionnel allemand I
    Hlawon, Martin / Jaillet, Laura
    Editions juridiques franco-allemandes, collection Revue générale du droit, 2de édition, 2017
  • Einführung in das deutsche Recht und die deutsche Rechtssprache
    Simon, Heike / Funk-Baker, Gisela
    6. Auflage (Beck/Dalloz) München, Paris u.a. 2017
  • Introduction au droit public allemand
    Autexier, Christian
    Paris 1997
  • Droit privé allemand
    Ferrand, Frédérique
    (Dalloz) 1997
  • Au jardin des malentendus - Le commerce franco-allemand des idées
    Picht, Robert / Leenhardt, Jacques (Hg. DFI)
    Arles 1997
     

  • Nacheheliche Verantwortung in Frankreich und Deutschland - Eine rechtsvergleichende Untersuchung zu Grund und Grenzen zeitgemäßen Unterhalts
    Kaesling, Katharina
    Bern 2017
  • Die Absicherung des überlebenden Ehegatten in Deutschland und Frankreich
    Le Guen, Guylaine
    Hamburg 2016
  • Le nom en droit international privé, Etude de droit comparé francais et allemand
    Scherer, Maxi
    (LGDJ) Paris 2004
  • Eine deutsche-französische Rechtswissenschaft? Une science juridique franco-allemande?
    Beaud, Olivier / Heyen, Erk Volkmar (Hg.)
    Baden-Baden 1999
  • Franzosen und Deutsche - Orte der gemeinsamen Geschichte
    Möller, Horst / Morizet, Jacques
    München 1996


Probeexemplare für eine Aufnahme in diese Literaturliste senden Sie bitte an:
DFJ-Sekretariat
Universität Mainz, FB 03
D-55099 Mainz

 

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